Entscheidend ist der Chlorgehalt des Wassers. Neben umweltschutzrechtlichen Aspekten sollte unbedingt auch die Verträglichkeit der Gartenpflanzen berücksichtigen werden.
Gesetzliche Vorschriften
In Deutschland gilt eine gesetzliche Obergrenze für Chlor von 0,3 mg/l (entspricht also 3 ppm), das im Wasser enthalten sein darf. Diese Grenze gilt sowohl für Trinkwasser als auch für Nutzwasser im Pool und Whirlpool. Liegt der Chlorgehalt unter diesem vergleichsweise niedrigen Grenzwert, gilt das Wasser als unschädlich und kann problemlos im Garten verwendet werden. Wasser mit einer höheren Chlorkonzentration darf hierfür hingegen nicht genutzt werden, sondern muss stattdessen über die Kanalisation entsorgt werden. Da je nach Region weitere unterschiedliche Vorschriften existieren, die es zu berücksichtigen gilt, raten wir Dir, Dich im Vorwege entsprechend über diese zu informieren.
Und wie steht es um den Pflanzenbestand?
Salzhaltige, gebundene Chlorverbindungen (Chloride) kommen vergleichsweise häufig in der Natur vor. Auch Pflanzen lagern diese chlororganischen Verbindungen, die teilweise über die Wurzeln aufgenommen werden, in geringen Mengen ein. Bei gesunden Pflanzen liegt die Chlorid-Konzentration im Durchschnitt zwischen zwei und zwanzig Milligramm. Im Falle einer Übersättigung kann es jedoch zu Vergiftungen kommen. Wie hoch die Toleranz bzw. Empfindlichkeiten gegenüber dem Chlorgehalt ist oder sind, variiert je nach Art, wie folgende Beispiele zeigen:
- chlortolerante Pflanzen: Tulpen, Narzissen, Rosen, Rote Bete, Rhabarber
- bedingt chlortolerante Pflanzen: Tomaten, Kohlrabi, Kartoffeln, Gurken, Spinat
- nicht chlortolerante Pflanzen: Einjährige, Koniferen, Salat, Beerensträucher, Obstgehölze
Poolwasser kann somit durchaus zum Gießen von Rasenflächen oder Beeten genutzt werden, sofern der Chlorgehalt einen bestimmten Grenzwert nicht überschreitet. Diesen solltest Du daher unbedingt kontrollieren, ehe Du das Wasser in den Garten ablässt bzw. zur Bewässerung verwendest.