Nachfolgend findest Du die bei BESTWAY EUROPE S.R.L. mit Sitz in Via Bergamo 35, 23087, Merate (LC) - Italien, (nachfolgend „BESTWAY“) geltenden Garantiebedingungen für Produkte, die innerhalb Europas unter der Marke BESTWAY verkauft werden.
1. Gesetzliche Gewährleistung
Verbraucher im Sinne der Europäischen Richtlinie 1999/ 44/EG ff. zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter ist jede natürliche Person, die ein Produkt zu Zwecken erwirbt, die nicht ihrer gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können („Verbraucher“).
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferung der Ware an den Verbraucher.
Wenn nach Ansicht des Verbrauchers ein Sachmangel am erworbenen Produkt vorliegt, muss dieser sich an den entsprechenden Händler wenden, um die entsprechende Gewährleistung in Anspruch nehmen zu können.
Für eventuelle Sachmängel an Produkten, welche direkt bei BESTWAY erworben wurden, wird jedem Verbraucher die Gewährleistung von BESTWAY selbst zugestanden.
2. BESTWAY Herstellergarantie
Unbeschadet der gesetzlich vorgesehenen Gewährleistungen, Vorrechte sowie der Möglichkeit für den Verbraucher, die oben genannte gesetzliche Gewährleistung geltend zu machen, bietet BESTWAY bei einer begrenzten Auswahl von Produkten eine zusätzliche Garantie („BESTWAY-Herstellergarantie“) für bestimmte Sachmängel. Der Verbraucher kann wählen, ob er die Herstellergarantie oder die Gewährleistung geltend machen möchte.
Die BESTWAY-Herstellergarantie gilt nur im Falle eines Kaufs durch einen Verbraucher. Dies bezieht sich auf alle Artikel, welche von einer natürlichen Person zu Zwecken erworben werden, die nicht ihrem Handel, Geschäft oder Beruf zugerechnet werden können. Wenn ein Käufer z. B. mit einem Unternehmen verbunden ist, das unsere Produkte mietet oder für kommerzielle Zwecke nutzt, können wir den Garantieanspruch nicht erfüllen.
Die Herstellergarantie kann durch den Verbraucher oder Einzelhändler unter folgenden Bedingungen geltend gemacht werden:
(a) Eine Liste der Produkte, die von der BESTWAY-Herstellergarantie abgedeckt sind, ist in folgendem HelpDesk-Beitrag zu finden:
Welche Artikel sind vom Bestway Garantie-Service abgedeckt? – Bestway Deutschland GmbH (zendesk.com)
(b) Laufzeit der BESTWAY-Herstellergarantie
Die Frist der BESTWAY Herstellergarantie beträgt für alle unter dem obigen Link / Beitrag aufgeführten Produkte 24 Monate. Ausgangspunkt ist hier das Datum, welches auf dem beim Kauf ausgestellten Kassenbeleg bzw. der Rechnung angegeben ist.
Um den Verfall der BESTWAY-Herstellergarantie zu vermeiden, ist der mutmaßliche Sachmangel innerhalb von 2 Monaten nach Auftreten bei BESTWAY wie folgt (Absatz c) anzuzeigen.
(c) Geltendmachung der BESTWAY-Herstellergarantie und deren Leistungen
Um einen mutmaßlichen Sachmangel des Produkts zu melden und so die BESTWAY-Herstellergarantie geltend machen zu können, muss sich der Verbraucher oder Einzelhändler an das für ihn zuständigen BESTWAY Kundendienstzentrum in seinem Wohnsitzland wenden.
Der Garantieantrag kann über das folgende Online-Formular eingereicht werden:
Bestway Deutschland Kundenservice (bestwayservice.de).
Folgende Angaben sind notwendig, um eine Reklamation einzureichen:
- Kontaktdaten des Verbrauchers;
- Kaufdatum und Kopie des Kassenbon bzw. der Rechnung;
- Artikelnummer;
- Seriennummer (Seriennummer finden);
- Beschreibung und Bilder bzw. Videos des Fehlers oder Defekts, sowie eine Gesamtansicht des aufgebauten Produktes;
- Sonstige ggf. benötigte Prüfungsunterlagen, wie beispielsweise ein unter Umständen erforderlicher Vernichtungsnachweis des reklamierten Artikels bzw. der betroffenen Artikelkomponente
Sollte sich der Mangel als Folge eines Produktionsproblems bestätigen, wird die entsprechend defekte Komponente ohne Zubehör (nicht das komplette Set) von BESTWAY ausgetauscht. Ein Reparaturservice ist hingegen nicht Bestandteil der Garantieleistung.
(d) Grenzen der Geltendmachung der BESTWAY-Herstellergarantie
Die BESTWAY-Herstellergarantie deckt ausschließlich produktionsbedingte Sachmängel an BESTWAY-Produkten ab. Bei Schäden, welche auf andere Ursachen zurückzuführen sind, besteht kein Garantieanspruch.
Dazu zählen:
- Unsachgemäße Installation oder Gebrauch (entgegen der Anweisungen im Benutzerhandbuch)
- Schlechte oder mangelhafte Pflege
- Falsche Verwendung und Fehldosierung von Chemikalien
- Falscher Umgang mit Wasser
- Nicht ordnungsgemäße Energieversorgung
- Eigenständig vorgenommene Veränderungen des BESTWAY-Produkts
- Verwendung von ungeeignetem und/oder nicht originalem Zubehör sowie Ersatzteilen
- Äußerlich sichtbare und zum Zeitpunkt der Lieferung nicht beanstandete Mängel,
- Schäden infolge von Witterungseinflüssen
- Jegliche Fehler, die nicht auf eine fehlerhafte Produktion zurückzuführen sind
- Fehlende Komponenten, die später als 2 Monate nach Kaufdatum gemeldet wurden.
Bei gebraucht/überholt/aufbereitet gekauften BESTWAY-Produkten besteht darüber hinaus ebenfalls kein Garantieanspruch.
BESTWAY rät ausdrücklich von einer Installation und/oder Verwendung von BESTWAY-Produkten außerhalb des Kauflandes ab. Da die jeweilige Gesetzgebung verschiedener Staaten abweichende Sicherheitsstandards und/oder Normen vorsieht, besteht die Gefahr von Schäden an Personen, und/oder Eigentum sowie am gekauften Produkt selbst (oder einzelnen Teilen). Die Nichteinhaltung der hier dargelegten Bestimmungen kann zum Erlöschen der Garantie führen.
Die BESTWAY-Herstellergarantie gilt nicht für Produkte, die ohne Zustimmung von BESTWAY geöffnet und/oder manipuliert wurden (z. B Öffnen einer Pumpe).
Die BESTWAY-Herstellergarantie deckt keine wirtschaftlichen Verluste durch entstandene Kosten aufgrund des Verbrauchs von Wasser und Chemikalien ab. Auch Entsorgungskosten werden nicht übernommen.
Die BESTWAY-Herstellergarantie greift nicht bei Materialschäden, welche durch eine unsachgemäße Installation und/oder Montage unter Nichtbeachtung der in den Handbüchern enthaltenen Richtlinien entstanden sind. Dazu zählen unter anderem solche, die durch den Aufbau des Produkts auf einer ungeeigneten bzw. unebenen Oberfläche verursacht wurden.
Sollten außerhalb der in der BESTWAY-Herstellergarantie festgelegten Modalitäten und Bedingungen Eingriffe in das Produkt oder ein Austausch dessen vorgenommen werden, besteht kein Anspruch auf einen Ersatz oder eine Erstattung durch BESTWAY.
(e) Datum des Inkrafttretens
Die BESTWAY-Herstellergarantie für entsprechende BESTWAY-Produkte gilt ab dem 01. Januar 2021 unter Beachtung der in Absatz (c) aufgeführten Gegebenheiten.