Ja. Als Hersteller von Freizeitartikeln, die lange Freude bereiten sollen, legen wir neben der qualitativen Verarbeitung natürlich auch großen Wert auf deren Ästhetik. Deine Sicherheit und Gesundheit haben jedoch dennoch Vorrang für uns. Daher richten wir uns nach der DIN EN ISO 25649. Aus Gründen der Einhaltung dieser Auflagen sind gewisse Auswirkungen auf die Optik bestimmter Produkte nicht zu vermeiden.
DIN EN ISO 25649 in Auszügen:
„Ergänzende Sicherheitssymbole, die Warnungen ausdrücken, müssen in einer separaten Gruppe angeordnet und während der Verwendung des Produkts sichtbar sein.
Grafische Symbole oder andere Mittel zur Verbraucherinformation gelten als sichtbar während der Verwendung, wenn sie auf der Oberseite oder an den Seiten des Produkts angebracht sind, die sich während der Verwendung über der Wasseroberfläche befinden und daher gesehen werden können, wenn das Produkt für die beabsichtigte Verwendung ins/auf dem Wasser platziert wird. Dies schließt die Sichtbarkeit während des Aufbaus und/oder des Einsteigens des Produkts ein.
[...]
Bei schwimmenden Freizeitartikeln, die mehr als eine Gebrauchslage bieten (z. B. Luftmatratzen), sind die grafischen Symbole oder andere Mittel zur Verbraucherinformation auf der vorgesehenen oberen Gebrauchsseite anzubringen. Das Symbol für den zusätzlichen Sicherheitshinweis muss unter oder neben dem Sicherheitszeichen angebracht werden.
[...]
Die Größe der zusätzlichen Sicherheitssymbole und Sicherheitszeichen auf dem Produkt muss mindestens 30 mm × 30 mm betragen."