Als Hersteller von Freizeitartikeln, die unseren Kunden lange viel Freude bereiten sollen, legen wir neben der qualitativen Verarbeitung selbstverständlich auch großen Wert auf deren Ästhetik. Dabei darf die Sicherheit in der Handhabung unserer Produkte jedoch niemals außer Acht gelassen werden.
Die DIN Norm EN ISO 25649 für schwimmende Freizeitartikel für den Gebrauch auf und im Wasser definiert diesbezüglich unter anderem ausdrückliche Anforderungen an die erforderlichen Warnhinweise, mit denen derartige Artikel versehen werden müssen.
Diese besagt auszugsweise:
„Ergänzende Sicherheitssymbole, die Warnungen ausdrücken, müssen in einer separaten Gruppe angeordnet und während der Verwendung des Produkts sichtbar sein.
Grafische Symbole oder andere Mittel zur Verbraucherinformation gelten als sichtbar während der Verwendung, wenn sie auf der Oberseite oder an den Seiten des Produkts angebracht sind, die sich während der Verwendung über der Wasseroberfläche befinden und daher gesehen werden können, wenn das Produkt für die beabsichtigte Verwendung ins/auf dem Wasser platziert wird. Dies schließt die Sichtbarkeit während des Aufbaus und/oder des Einsteigens des Produkts ein.
Bei schwimmenden Freizeitartikeln, die mehr als eine Gebrauchslage bieten (z. B. Luftmatratzen), sind die grafischen Symbole oder andere Mittel zur Verbraucherinformation auf der vorgesehenen oberen Gebrauchsseite anzubringen.
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Das Symbol für den zusätzlichen Sicherheitshinweis muss unter oder neben dem Sicherheitszeichen angebracht werden.
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Die Größe der zusätzlichen Sicherheitssymbole und Sicherheitszeichen auf dem Produkt muss mindestens 30 mm × 30 mm betragen."
Safety First: Da Deine Sicherheit uns am Herzen liegt und für uns stets oberste Priorität hat, bitten wir Dich um Verständnis dafür, dass die Einhaltung der oben beschriebenen Auflagen zwangsläufig mit gewissen Auswirkungen auf die Optik bestimmter Produkte einhergeht.