Da in einigen Reklamationsfällen ein Vernichtungsnachweis für die zoll- und steuerrechtliche Dokumentation notwendig wird, kannst Du nachfolgend erfahren, wie ein Vernichtungsnachweis für Dein Produkt zu erbringen ist. Bitte bedenke, dass ein solcher Vernichtungsnachweis nicht unaufgefordert geschehen muss. Während des Reklamationsverfahrens wirst Du darauf hingewiesen, wenn und wann ein solcher Nachweis notwendig ist. Bitte vernichte ausschließlich die geforderten Produktteile. Aus Nachhaltigkeitsgründen werden lediglich defekte Komponenten ausgetauscht.
Bei Reklamation einer Filteranlage oder Pumpeneinheit
Ziehe den Netzstecker, durchtrenne das Stromkabel möglichst nah am Gehäuse des Gerätes und sende uns ein Foto oder Video dieses Kabelschnitts, idealerweise in einer Gesamtaufnahme des Geräts.
Bei Reklamation von Poolfolie, Liner, Hülle, Abdeckung oder aufblasbarer Abdeckung, SUP, Sportboot, Luftbett, Wasserpark oder Zelt
Bitte schneide die Seriennummer aus der Folie und sende uns ein Foto von diesem Ausschnitt, idealerweise in einer Gesamtaufnahme des Produktes.
Hinweis: Aufgrund unserer eigenen Nachweispflicht behalten wir uns bei Nichterbringung eines erforderlichen Vernichtungsnachweises notwendigerweise das Recht vor, unseren Kunden das jeweilige Ersatzteil in Rechnung zu stellen.