Es kommt ganz darauf an! Entscheidend ist der Chlorgehalt des Poolwassers, das Du ablassen möchtest. Neben umweltschutzrechtlichen Aspekten solltest Du unbedingt auch die Verträglichkeit Deiner Gartenpflanzen berücksichtigen.
Gesetzliche Vorschriften
In Deutschland gilt eine gesetzliche Obergrenze von 0,3 mg/l Chlor, das im Wasser enthalten sein darf. Dieser Wert gilt sowohl für Trinkwasser als auch für Nutzwasser im Pool. Liegt der Chlorgehalt unter diesem vergleichsweise niedrigen Grenzwert, gilt das Wasser als unschädlich und kann problemlos im Garten verwendet werden. Wasser mit einer höheren Chlorkonzentration darf hierfür nicht genutzt werden, sondern muss über die Kanalisation entsorgt werden. Da je nach Region weitere unterschiedliche Vorschriften existieren, raten wir Dir, Dich im Vorwege entsprechend über diese zu informieren.
Und wie steht es um den Pflanzenbestand?
Salzhaltige, gebundene Chlor-Verbindungen (Chloride) kommen vergleichsweise häufig in der Natur vor. Auch Pflanzen lagern diese chlororganischen Verbindungen, die teilweise über die Wurzeln aufgenommen werden, in geringen Mengen ein. Bei gesunden Pflanzen liegt die Chlorid-Konzentration im Durchschnitt zwischen zwei und zwanzig Milligramm. Im Falle einer Übersättigung kann es jedoch zu Vergiftungen kommen. Wie hoch die Toleranz bzw. Empfindlichkeiten gegenüber dem Chlorgehalt ist oder sind, variiert je nach Art, wie folgende Beispiele zeigen:
- chlortolerante Pflanzen: Tulpen, Narzissen, Rosen, Rote Bete, Rhabarber
- bedingt chlortolerante Pflanzen: Tomaten, Kohlrabi, Kartoffeln, Gurken, Spinat
- nicht chlortolerante Pflanzen: Einjährige, Koniferen, Salat, Beerensträucher, Obstgehölze
Poolwasser kann somit durchaus zum Gießen von Rasenflächen oder Beeten genutzt werden, sofern der Chlorgehalt den vorgeschriebenen Grenzwert nicht überschreitet. Diesen solltest Du daher unbedingt kontrollieren, ehe Du das Wasser in den Garten ablässt bzw. zur Bewässerung verwendest.